Hausordnung

Hausordnung

      • Hausordnung der Grundschule und des Hortes Mohorn

        Unsere Leitgedanken

        Eine Schulgemeinschaft verlangt eine bestimmte Ordnung, um ein möglichst reibungsloses Zusammenleben aller Beteiligten zu gewährleisten. Für uns stehen dabei Respekt, Fairness und Höflichkeit im Vordergrund.

        1. Öffnen und Schließen der Schule

        Pünktlichkeit ist die Voraussetzung für einen guten Schulstart.

        1.1 Der Frühhort öffnet 6.00 Uhr:

        1.2 Der Einlass für Schüler, die keine Frühhortkinder sind, erfolgt 7.15 Uhr.

        1.3 Der Unterricht beginnt 7.30 Uhr. Das Betreten der Schule ist bis 7.25 Uhr, in den Pausenzeiten sowie nach dem Unterrichtsende möglich.

        1.4 Nach Unterrichtsschluss, Hortbesuch und schulischen Veranstaltungen verlassen alle Schüler unverzüglich das Schulgebäude bzw. Schulgelände. Hortkinder melden sich nach Unterrichtsende umgehend im Hort an.

        1.5 Die Haupteingangstür bleibt in der Zeit von 6.00 bis 17.00 Uhr aus Sicherheitsgründen geschlossen und darf nur durch das Schul- und Hortpersonal geöffnet werden. Die Schule ist von allen Schülern und Eltern ausschließlich durch die Haupteingangstür zu betreten und zu verlassen.

         

        2. Unterricht, Pausen und Hort

        Das Zusammenleben der Schüler, Lehrer und Erzieher ist geprägt von Ehrlichkeit, Hilfsbereitschaft und Aufmerksamkeit.

        2.1 Stunden- und Pausenzeiten

        1. Block

        7.30 - 9.15 Uhr inklusive Frühstückspause

         

        kurze Pause

        3. Stunde

        9.20 - 10.05 Uhr

         

        1. Hofpause

        4. Stunde

        10.25 - 11.10 Uhr

         

        2. Hofpause

        5. Stunde

        11.35 - 12.20 Uhr

         

        kurze Pause

        6. Stunde

        12.25 - 13.10 Uhr

         

        2.2 Fünf Minuten vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde ertönt das Vorklingeln. Zu dieser Zeit sind alle Schüler in ihrem Klassenzimmer und bereiten sich auf den Unterricht vor.

        2.3 Das Verlassen des Schulgeländes während Unterrichts- und Hortzeit ist nicht gestattet.

        2.4 In den Hofpausen verlassen alle Schüler das Klassenzimmer und halten sich in den festgelegten Bereichen auf. Beauftragte Kinder übernehmen selbstständig die Herausgabe von Kleinspielgeräten.

        2.5 Der Essenplan regelt die Einnahme des Mittagessens für Hortkinder. Hauskinder gehen in der 2. Hofpause essen.

        2.6 Die Werkraum- sowie die Hallenordnung bilden die Grundlage für die Nutzung der Fachräume im schulischen Kontext. Zu den Fachräumen zählen der Werken-/Kunstraum sowie die Turnhalle. Fachräume dürfen zu Beginn des Unterrichts nur mit einer pädagogischen Fachkraft und darüber hinaus nur in Begleitung einer aufsichtsführenden Person betreten werden.

         

        3. Verhalten

        Alle Schüler behandeln mit Sorgsamkeit Einrichtungsgegenstände, Schulmaterialien sowie das Eigentum anderer Schüler.

        3.1 Im Schulhaus und in den Horträumen tragen die Schüler geschlossene Hausschuhe (z.B. Sandalen, aber keine Pantoletten).

        3.2 Das selbstständige Öffnen der Fenster ist nicht erlaubt.

        3.3 Für Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und Schulgelände sind die Schüler mitverantwortlich.

        3.4 Die Toiletten sind kein Spielplatz. Die Schüler halten die Toilettenbecken, die Wände und die Türen sauber.

        3.5 Das Benutzen von mitgebrachten Handys, Smartwatches, Tablets sowie weiteren elektronischen Medien ist während der Schulzeit nicht gestattet. Im Rahmen des Unterrichts ist die Nutzung der schulischen Tablets sowie Notebooks erlaubt.

        3.6 Straßenbekleidung und Straßenschuhe werden in der Garderobe aufbewahrt.

        3.7 Fremdes Eigentum ist pfleglich zu behandeln. Verluste bzw. Schäden am Schuleigentum sind sofort dem Lehrer zu melden. Die Sachen der Schüler sind nicht versichert. Die Stadtverwaltung Wilsdruff als Schulträger haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

        3.8 Wertintensive Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben. Für andere Fundsachen gibt es einen Ablageort in der Garderobe im Erdgeschoss. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht werden diese entsorgt/vergeben.

        3.9 Gegenstände, die nicht zum Schulbedarf gehören, sind nicht sachschadenversichert. Ebenso Dinge, die andere stören oder verletzen können, dürfen nicht mitgebracht werden. Andernfalls werden solche Gegenstände einbehalten. Die Eltern müssen diese dann persönlich während der Öffnungszeiten des Sekretariats abholen. Für diese Verwahrung wird keine Haftung übernommen.

        3.10 Verursachen Schüler Schäden an Gebäuden, Inventar oder Eigentum der Schule bzw. anderer Schüler werden an die Eltern Schadenersatzforderungen gestellt.

        3.11 In der Einrichtung und im Außengelände ist es nicht zulässig, Tiere mitzubringen. Ausnahmen bilden mit Zustimmung der Schul- bzw. Hortleitung die Durchführung von pädagogischen Projekten.

         

        4. Krankheit, Unfälle und Beurlaubung

        4.1 Erkrankungen sind bis 7.30 Uhr im Sekretariat zu melden. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen. Fehlt ein Schüler bis 7.30 Uhr unentschuldigt, werden die Eltern benachrichtigt. Lässt sich der Aufenthalt des Kindes nicht feststellen, wird das Ordnungsamt eingeschaltet.

        4.2 Meldepflichtige Infektionskrankheiten lt. Infektionsschutzgesetz § 34 Abs.5 S.2 und Kopflausbefall sind spätestens am nächsten Tag nach Bekanntwerden im Sekretariat anzuzeigen.

        4.3 Alle Unfälle, die sich während der Schulzeit oder auf dem Schulweg ereignen, müssen sofort durch den Schüler selbst oder durch die Familie im Sekretariat mitgeteilt werden.

        4.4 Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen von bis zu zwei Tagen ist der Klassenlehrer, ab drei Tagen der Schulleiter. Eine Beurlaubung ist generell nur in besonderen Ausnahmefällen möglich und wird auf der Grundlage der Schulbesuchsverordnung geregelt.

         

        5. Sprechzeiten

        5.1 Das Sekretariat ist montags bis freitags 7.00 – 11.00 Uhr besetzt.

        5.2 Gespräche mit der Schulleitung sowie den Lehrern erfolgen nach Absprache. Vor der ersten Unterrichtsstunde und in den Pausen sind Gespräche nur in dringenden Ausnahmefällen möglich.

         

        6. Verhalten bei Alarm

        6.1 Bei Alarm verlassen alle Personen unverzüglich das Schulgebäude. Es ist der Flucht- und Rettungsplan einzuhalten. Weitere Regelungen sind in der Alarmordnung festgehalten.

         

        7. Verstöße

        7.1 Über Verstöße der Schüler berät die Lehrerkonferenz auf der Grundlage § 39 Sächsisches Schulgesetz.

         

        8. Allgemeines

        8.1 Der Schulhof ist aus Sicherheitsgründen nicht mit dem PKW zu befahren. Hiervon unberührt sind die Wege für Rettungs-, Versorgungs- und Anlieferfahrzeuge sowie Fahrzeuge für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich freizuhalten.

        8.2 Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für den Schulweg der Schüler obliegt den Sorgeberechtigten und der Mitverantwortung der Kinder. Seitens der Schule und des Hortes besteht dafür keine Aufsichtspflicht. Schüler, Lehrer und Erzieher, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen dieses auf den dafür gekennzeichneten Plätzen ab. Das Abstellen von Fahrrädern/Rollern und Kinderwagen im Schulhaus oder in der Turnhalle ist nicht gestattet. Für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrrades sind die Sorgeberechtigten verantwortlich. Fahrräder nebst Zubehörteilen sind durch den Schulträger nicht versichert. Auf dem Schulgrundstück wird das Fahrrad geschoben. Es wird empfohlen das Fahrrad zum Schutz gegen Diebstahl mit einer Sperrvorrichtung anzuschließen.

        8.3 ​​​​​​​Park- und Haltemöglichkeiten für Eltern und Gäste bestehen an der Turnhalle.

         

        9. Wahrnehmung des Hausrechts

        Schulleitung und Hortleitung üben beide gemeinsam das Hausrecht aus. Dabei obliegt dieses der Schulleitung in der Unterrichtszeit von Schulbeginn bis zum Unterrichtsende und der Hortleitung in der Zeit des Frühhortes und nach Unterrichtsende (auch während der Durchführung der GTA-Angebote). Dazu stimmen sich Schul- und Hortleitung regelmäßig ab.

        Bei beider Abwesenheit wird das Hausrecht auf den Hausmeister übertragen.

        Den Aufforderungen und Weisungen des Schul-/Hortpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

         

        Grundlegende Änderungen sind nur mit Zustimmung der Schulkonferenz möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung in Absprache mit der Hortleitung sofort

        eine Ergänzung oder Aussetzung anweisen.

        Die Hausordnung tritt mit der Beschlussfassung durch die Schulkonferenz vom 24.09.2018 am 01.10.2018 in Kraft. (geändert am 07.04.2025)

         

        Unsere Kinderhausordnung