Hausordnung der Grundschule und des Hortes Mohorn
Unsere Leitgedanken
Eine Schulgemeinschaft verlangt eine bestimmte Ordnung, um ein möglichst reibungsloses Zusammenleben aller Beteiligten zu gewährleisten. Für uns stehen dabei Respekt, Fairness und Höflichkeit im Vordergrund.
1. Öffnen und Schließen der Schule
Pünktlichkeit ist die Voraussetzung für einen guten Schulstart.
1.1 Der Frühhort öffnet 6.00 Uhr.
1.2 Der Einlass für Schüler, die keine Frühhortkinder sind, erfolgt 7.15 Uhr.
1.3 Der Unterricht beginnt 7.30 Uhr. Das Betreten der Schule ist bis 7.25 Uhr, in den Pausenzeiten sowie
nach dem Unterrichtsende möglich.
1.4. Nach Unterrichtsschluss, Hortbesuch und schulischen Veranstaltungen verlassen alle Schüler unverzüglich das Schulgebäude bzw. Schulgelände. Hortkinder melden sich nach Unterrichtsende umgehend im Hort an.
1.5. Die Haupteingangstür bleibt in der Zeit von 6.00 bis 17.00 Uhr aus Sicherheitsgründen geschlossen und darf nur durch das Schul- und Hortpersonal geöffnet werden. Die Schule ist von allen Schülern und Eltern ausschließlich durch die Haupteingangstür zu betreten und zu verlassen.
2. Unterricht, Pausen und Hort
Das Zusammenleben der Schüler, Lehrer und Erzieher ist geprägt von Ehrlichkeit, Hilfsbereitschaft und Aufmerksamkeit.
2.1. Stunden- und Pausenzeiten
1. Block 7.30 - 9.00 Uhr Frühstückspause 3. Stunde 9.20 - 10.05 Uhr 1. Hofpause 4. Stunde 10.25 - 11.10 Uhr 2. Hofpause 5. Stunde 11.35 - 12.20 Uhr kurze Pause 6. Stunde 12.25 - 13.10 Uhr 2.2. Fünf Minuten vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde ertönt das Vorklingeln. Zu dieser Zeit sind alle Schüler in ihrem Klassenzimmer und bereiten sich auf den Unterricht vor.
2.3. Das Verlassen des Schulgeländes während Unterrichts- und Hortzeit ist nicht gestattet.
2.4. In den Hofpausen verlassen alle Schüler das Klassenzimmer und halten sich in den festgelegten Bereichen auf.
2.5. Der Essenplan regelt die Einnahme des Mittagessens für Hortkinder. Hauskinder gehen in der 2. Hofpause essen.
3. Verhalten
Alle Schüler behandeln mit Sorgsamkeit Einrichtungsgegenstände, Schulmaterialien sowie das Eigentum anderer Schüler.
3.1. Im Schulhaus und in den Horträumen tragen die Schüler Hausschuhe.
3.2. Das selbstständige Öffnen der Fenster ist nicht erlaubt.
3.3. Für Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und Schulgelände sind die Schüler mitverantwortlich.
3.4. Die Toiletten sind kein Spielplatz. Die Schüler halten die Toilettenbecken, die Wände und die Türen sauber.
3.5. Das Benutzen von Handys und elektronischen Medien (z. B. Smartwatch, Tablet, etc.) ist nicht erlaubt.
3.6. Straßenbekleidung und Straßenschuhe werden in der Garderobe aufbewahrt.
3.7 Fremdes Eigentum ist pfleglich zu behandeln. Verluste bzw. Schäden am Schuleigentum sind sofort dem Lehrer zu melden. Die Sachen der Schüler sind nicht versichert. Die Stadtverwaltung Wilsdruff als Schulträger haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
4. Krankheit, Unfälle und Beurlaubung
4.1. Erkrankungen sind bis 7.30 Uhr im Sekretariat zu melden. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen. Fehlt ein Schüler bis 7.30 Uhr unentschuldigt, werden die Eltern benachrichtigt. Lässt sich der Aufenthalt des Kindes nicht feststellen, wird das Ordnungsamt eingeschaltet.
4.2. Meldepflichtige Infektionskrankheiten lt. Infektionsschutzgesetz § 34 Abs.5 S.2 und Kopflausbefall sind spätestens am nächsten Tag nach Bekanntwerden im Sekretariat anzuzeigen.
4.3. Alle Unfälle, die sich während der Schulzeit oder auf dem Schulweg ereignen, müssen sofort durch den Schüler selbst oder durch die Familie im Sekretariat mitgeteilt werden.
4.4. Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen von bis zu zwei Tagen ist der Klassenlehrer, ab drei Tagen der Schulleiter. Eine Beurlaubung ist generell nur in besonderen Ausnahmefällen möglich und wird auf der Grundlage der Schulbesuchsverordnung geregelt.
5. Sprechzeiten
5.1. Das Sekretariat ist montags bis freitags 7.00 – 11.00 Uhr besetzt.
5.2. Gespräche mit der Schulleitung sowie den Lehrern erfolgen nach Absprache. Vor der ersten Unterrichtsstunde und in den Pausen sind Gespräche nur in dringenden Ausnahmefällen möglich.
6. Verhalten bei Alarm
6.1. Bei Alarm verlassen alle Personen unverzüglich das Schulgebäude. Es ist der Flucht- und Rettungsplan einzuhalten. Weitere Regelungen sind in der Alarmordnung festgehalten.
7. Verstöße
7.1. Über Verstöße der Schüler berät die Lehrerkonferenz auf der Grundlage § 39 Sächsisches Schulgesetz.
8. Allgemeines
8.1. Der Schulhof ist aus Sicherheitsgründen nicht mit dem PKW zu befahren. Fahrräder müssen geschoben
werden.
8.2. Park- und Haltemöglichkeiten für Eltern und Gäste bestehen an der Turnhalle.
Die Hausordnung tritt mit der Beschlussfassung durch die Schulkonferenz vom 24.09.2018 am 01.10.2018 in Kraft. (geändert am 07.07.2020)
Unsere Kinderhausordnung